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wir hatten Ihnen zugesagt, Sie über die weitere Entwicklung zu informieren.

Möglicherweise haben Sie durch die Medien (insbesondere das Handelsblatt vom 22. Juli 2011) von einer Studie erfahren, welche die Stadt Dresden in Auftrag gegeben und bezahlt hat, dann aber nicht veröffentlicht hatte. Auch dem Stadtrat soll die Studie nicht zugänglich gemacht worden sein.

Die Studie ist vom 11. Mai 2010 und untersucht die "Auswirkungen des WOBA-Verkaufs auf die Stadt Dresden und den städtischen Wohnungsmarkt". Erstellt wurde die Studie von der Sachsen Treuhand GmbH, Dresden.

Aufgrund umfangreicher Erhebungen und detaillierter Analysen kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die WOBA-Privatisierung keine negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Dresden gehabt habe:

Der Vergleich der Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig, Dresden und Chemnitz weist für die Landeshauptstadt keine Besonderheiten auf, die auf eine Marktwirkung des WOBA-Verkaufs schließen lassen."

Die Studie galt aber nicht allein der Frage, ob sich der WOBA-Verkauf auf den Wohnungsmarkt ausgewirkt habe, sondern insbesondere der Überprüfung der beim WOBA-Verkauf vereinbarten Sozialcharta. Nach gründlicher Analyse der durch die Stadt Dresden hierzu zur Verfügung gestellten Daten sowie zusätzlich auf Grundlage extern beschaffter Daten gelangte die Studie zu folgenden Bewertungen:

Mietanpassungen

Die Sozialcharta wurde im Prüfungszeitraum 2008 und 2009 eingehalten.

Mögliche Mieterhöhung 2008: 5,6%. Tatsächliche Mieterhöhung: 1,76%. Mieterhöhungsverzicht: 3,84%.

Mögliche Mieterhöhung 2009: 3,38%. Tatsächliche Mieterhöhung: 0,52%. Mieterhöhungsverzicht: 2,86%.

Weiterverkauf von WOBA- bzw. von GAGFAH-Anteilen Die Sozialcharta wurde im Prüfungszeitraum 2006 bis 2009 eingehalten.
Erhalt des Kernbestandes
von 35.000 Wohnungen
Die Sozialcharta wurde bis zum Ende des Prüfungszeitraumes (2. Quartal 2010) eingehalten.
Städtisches Rückbauprogramm Die Sozialcharta wurde eingehalten.

Die Studie enthielt sich wegen fehlenden Datenmaterials einer Bewertung, ob die Sozialcharta hinsichtlich der Instandhaltung der Bestände eingehalten wurde. Gleiches gilt für die Frage, ob die Bestimmungen der Sozialcharta zu Kündigungen eingehalten wurden. Hierzu ist zu wissen: Die Stadt Dresden hatte uns verpflichtet, einen Betrag von 5,00 Euro pro Quadratmeter und Jahr für Instandhaltung aufzuwenden. Wir haben tatsächlich 6,56 Euro aufgewendet. Freiwilliger Mehraufwand: 1,56 Euro. In bezug auf Kündigungen sind wir ebenfalls ausgesprochen zurückhaltend vorgegangen. All dies ist der Stadt Dresden bekannt und wird von ihr auch nicht bestritten.

Damit ist belegt, dass wir die Sozialcharta nicht nur eingehalten, sondern freiwillig sogar übererfüllt haben: Wir haben weniger Mieten gefordert, als wir hätten fordern können und mehr für Instandhaltung ausgegeben, als wir hätten ausgegeben müssen. Wir haben dies getan, weil wir nicht nur ein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern auch ein verlässlicher kommunaler Partner sind und bleiben wollen.

Wir haben uns in der Vergangenheit nicht damit gebrüstet. Wir wussten darum, unsere Mieter wussten darum und die Stadt Dresden wusste ebenfalls darum. Heute müssen wir darüber sprechen, weil Sie Glauben gemacht werden sollen, wir hätten gegen die Sozialcharta verstoßen. Die Wahrheit nämlich ist: Das haben wir nicht. Und vielleicht ist auch genau das der Grund, warum die Studie der Sachsen Treuhand nicht veröffentlicht wurde.

Das Handelsblatt kommentiert dies so: "Die Stadträte haben das Werk bis heute nicht gesehen. (...) Ihr Ergebnis passt nicht in das Bild von der bösen Heuschrecke, die die Taschen der Mieter leer frisst. Es fällt unerwartet positiv aus und passt vielleicht gerade deshalb nicht in eine Zeit, in der die Stadt, angeführt von Stadtkämmerer Hartmut Vorjohann, eine Milliardenklage gegen die Gagfah führt."

Ebenfalls hat uns verwundert, dass dem Stadtrat unsere Klageerwiderung und Widerklage noch nicht zugänglich gemacht wurde, wie bereits mehrfach der Presse zu entnehmen war.

In dem eigentlichen Rechtsstreit hat sich noch nichts Neues ergeben. Die Landeshauptstadt Dresden hatte durch das Landgericht Dresden Gelegenheit erhalten, auf unsere Schriftsätze und darin insbesondere auf unsere Gegenklage zu erwidern. Die Stadt hat dies zunächst nicht getan, sondern sich eine Fristverlängerung auserbeten. Die Stadt hat nunmehr ihre Erwiderung bis zum 8.9.2011 beim Landgericht Dresden einzureichen. Diesen und andere Termine finden Sie künftig auf dieser Internetseite in der Rubrik "Prozeßkalender".

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

William J. Brennan
CEO GAGFAH GROUP

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